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Aktenzeichen 211/81
Datum 10.02.1881
Leitsatz Was versteht §. 2 des Gesetzes vom 21. Mai 1878 betr. Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote (R.G.Bl. S. 95) unter der "Absicht sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zu verschaffen"?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0900378
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