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Aktenzeichen 11/81

Datum 02.02.1881

Leitsatz 1. Liegt Urkundenfälschung in realer Konkurrenz vor, wenn der Angeklagte die Urkunde fälschlich angefertigt und von derselben verschiedenen Personen gegenüber zum Zwecke einer Täuschung Gebrauch gemacht hat? 2. Fällt die Voruntersuchung weg, wenn in einer schwurgerichtlichen Sache das Schöffengericht oder das Landgericht sich für unzuständig erklärt und die Sache vor das Schwurgericht gewiesen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0770311

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