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Aktenzeichen 15/81

Datum 27.01.1881

Leitsatz 1. Führt die Nichtbeobachtung der Vorschrift des §. 34 des Reichsgesetzes vom 28. Oktober 1871 über das Postwesen des deutschen Reichs (R.G.Bl. S. 347) notwendig zur Aufhebung des eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahrens? 2. Ist das in §. 1 des genannten Gesetzes hinsichtlich der Zeitungen politischen Inhaltes ausgesprochene Verbot der Beförderung gegen Bezahlung auf andere Weise, als durch die Post, auf die unmittelbare Beförderung an die Abonnenten beschränkt? 3. Bildet die Beförderung von Zeitungen politischen Inhalts als sog. "Expreßgut" mittels der Eisenbahn eine Beförderung durch expresse Boten oder Fuhren im Sinne des §. 2 des genannten Gesetzes? 4. Erfordert die Strafbarkeit aus §. 27 Ziff. 1 des Postgesetzes ein Handeln aus Eigennutz? Schließt Rechtsirrtum die Strafbarkeit auf dem Gebiete der Anwendung des Postgesetzes aus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0720300

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