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Aktenzeichen 1960/80

Datum 13.11.1880

Leitsatz Wird die Anwendung des §. 10 Nr. 2 des Gesetzes vom 14. Mai 1879, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln (R.G.Bl. S. 145), dadurch ausgeschlossen, daß die verkaufte oder feilgehaltene Ware ein im reellen Handelsverkehr vorkommender, oder daß sie ein als Nahrungsmittel begehrter Artikel war? Begriff der Verfälschung. Verhältnis des Zuwiderhandelns gegen §. 10 Nr. 2 zum Betrug.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0590234

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