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Aktenzeichen 3379/80

Datum 13.01.1881

Leitsatz 1. Bedarf der Verteidiger, welcher die Revisionsschrift unterzeichnet, einer Legitimation zur Stellung und Begründung der Revisionsanträge? 2. Ist es ausreichend, in der Hauptverhandlung gestellte Beweisanträge erst im Urteil zu bescheiden? 3. Ist in der Bedrohung mit einem Vergehen auch dann eine strafbare Nötigung zu finden, wenn sie zwecks Abwendung eines rechtswidrigen Angriffs geschah?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0540222

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