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Aktenzeichen 3273/80

Datum 23.12.1880

Leitsatz 1. Der Grundsatz "ne bis in idem" in Bezug auf dieselbe Strafthat, welche nach früherer schöffengerichtlicher Aburteilung unter einem schwereren ideell konkurrierenden der Offizialverfolgung unterliegenden Gesichtspunkte zur Entscheidung einer Strafkammer gebracht wird. 2. Unterscheidung zwischen polizeilicher Strafverfügung (St.P.O. §§. 453 flg.) und polizeirichterlicher Strafverfügung (amtlicher Strafbefehl, St.P.O. §. 447) rücksichtlich der Konsumtion der Strafklage.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0500210

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