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Aktenzeichen 2160/80

Datum 25.10.1880

Leitsatz Steht im Falle einer beleidigenden Kundgebung gegenüber einer kollektiven Mehrheit von Personen einem einzelnen mitbeleidigten Mitgliede dieser Mehrheit ein Strafverfolgungsantrag zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0060012

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