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Aktenzeichen 1950/80
Datum 09.10.1880
Leitsatz Liegt ein von mehreren gemeinschaftlich begangener Hausfriedensbruch nur dann vor, wenn er von mehreren Personen als Miturhebern oder Mitthätern begangen war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0030007
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