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Aktenzeichen 2229/80

Datum 25.09.1880

Leitsatz 1. Gehört zum Begriff des Zusammenrottens ein räumliches Zusammensein? 2. Trifft die Vorschrift des §. 139 St.G.B.'s auch denjenigen, welcher eine Strafthat mit einem anderen verabredet hat, ohne an der Ausführung sich zu beteiligen? 3. Welche thatsächliche Voraussetzungen müssen nach §. 270 Abs. 1 St.P.O. vorliegen, wenn eine Verweisung ausgesprochen werden soll?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B0010001

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