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Aktenzeichen 2081/94
Datum 03.07.1894
Leitsatz 1. Inwieweit darf in der Hauptverhandlung der Inhalt von Schriftstücken statt förmlicher Verlesung durch den Vorsitzenden konstatiert werden? 2. Muß dem Angeklagten nach Ablehnung eines bei der Schlußausführung gestellten Beweisantrages nochmals das Wort erteilt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C7090032
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