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Aktenzeichen 1970/94

Datum 26.06.1894

Leitsatz 1. Kann eine Zwangsvollstreckung als "drohend" angesehen werden, wenn von dem Gläubiger ein Arrestbefehl erwirkt worden ist und dieser vollstreckt wird, in der Hauptsache aber noch kein Urteil ergangen ist? 2. Schafft der von einer Zwangsvollstreckung bedrohte Schuldner Bestandteile seines Vermögens beiseite, wenn er während einer bei ihm vollzogenen Pfändung Beweisurkunden über ihm zustehende Forderungen vor dem Gerichtsvollzieher verborgen hält?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C7040009

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