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Aktenzeichen 138/93

Datum 23.02.1893

Leitsatz 1. Liegt diebische Zueignung auch dann vor, wenn bei der Wegnahme einer fremden Sache zum Zwecke ihres Gebrauches der Thäter ohne die Absicht handelt, eine nur zur Zuständigkeit ihres Eigentümers gehörige Verfügung zu treffen? 2. Zur Anwendbarkeit des § 265 Abs. 2 St.P.O.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C5070022

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