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Aktenzeichen 2805/91

Datum 23.11.1891

Leitsatz 1. Genügt eine vom Verletzten auf einen Rechtsanwalt ausgestellte gewöhnliche Civilprozeßvollmacht für die Legitimation des letzteren zur Stellung eines Einziehungsantrages im Strafverfahren? Urheberrechtsgesetz vom 11. Juni 1870 §§. 21. 26. 33. 36 (B.G.Bl. S. 339). 2. Haben die litterarischen Sachverständigenvereine den Charakter "öffentlicher Behörden", deren Gutachten verlesen werden dürfen? 3. Zum Verhältnisse der die rückwirkende Kraft des Nachdrucksverbotes hinsichtlich musikalischer Kompositionen regelnden Normen des Urheberrechtsgesetzes vom 11. Juni 1870 (§. 58) zu den gleichen Normen der deutsch-französischen Übereinkunft vom 18. April 1883 Art. 15 und Zusatzprotokoll (R.G.Bl. S. 269).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C3540258

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