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Aktenzeichen 1362/91

Datum 22.05.1891

Leitsatz Sind in §. 210 Nr. 1 K.O. unter Summen, die ein Schuldner aus Differenzgeschäften schuldig geworden ist, nur klagbare Verbindlichkeiten zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C3040012

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