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Aktenzeichen 2369/90

Datum 06.11.1890

Leitsatz Setzt der Thatbestand des Auflaufes (§. 116 St.G.B.'s) voraus, daß der Thäter die von dem zuständigen Beamten erlassene dreimalige Aufforderung selbst gehört hat, oder genügt die auf andere Weise erlangte Kenntnis der Thatsache, daß die Aufforderung, sich zu entfernen, dreimal erlassen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2380154

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