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Aktenzeichen 288/90

Datum 20.03.1890

Leitsatz 1. Sind in dem Falle, wenn eine Handlung zugleich den Thatbestand der Zolldefraudation und den des Betruges erfüllt, die Grundsätze von der idealen Konkurrenz anwendbar, oder liegt sog. Gesetzeskonkurrenz vor, und welches Strafgesetz ist zur Anwendung zu bringen? 2. Liegt Zolldefraudation auch dann vor, wenn die Zollkasse durch die falsche Vorspiegelung, daß ein Fall des §. 1 Abs. 2 des Gesetzes, betr. die Abänderung des Zolltarifes, vom 20. Februar 1885 vorliege, veranlaßt worden ist, einen Teil des hinterlegten Zollbetrages zurückzuzahlen? vom 22. Mai 1885, betr. die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879, §. 1 (R.G.Bl. S. 93).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C16C0305

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