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Aktenzeichen 3284/89

Datum 30.01.1890

Leitsatz Darf das Instanzgericht in dem Falle, wenn in der Hauptverhandlung ein Zeuge sich des von ihm früher bei seiner gerichtlichen Vernehmung im Vorverfahren bekundeten Vorganges nicht mehr erinnert und deshalb zur Unterstützung seines Gedächtnisses das Vernehmungsprotokoll verlesen wird, die in dem letzteren enthaltenen Aussagen, obwohl sie von dem Zeugen in der Hauptverhandlung nicht bestätigt worden, bei der Entscheidung in Betracht ziehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1510220

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