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Aktenzeichen 3176/89

Datum 13.01.1890

Leitsatz Kann der Thatbestand der Urkundenfälschung dadurch erfüllt werden, daß die Kontrahenten eines zweiseitigen stempelpflichtigen Vertrages, um sich der verwirkten Stempelsteuerstrafe zu entziehen, den früher abgeschlossenen Vertrag aufheben, die Vertragsurkunde kassieren und sofort einen neuen, nunmehr von dem Tage des neuen Vertragsabschlusses datierten, im übrigen aber mit dem aufgehobenen vollkommen gleichlautenden Vertrag abschließen und beurkunden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1450192

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