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Aktenzeichen 39/90

Datum 24.01.1890

Leitsatz Ist das Revisionsgericht berechtigt, wenn ein freisprechender Spruch von den Geschworenen im Berichtigungsverfahren geändert worden und sich herausstellt, daß die Berichtigung zu Unrecht angeordnet worden war, unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteiles den ersten Spruch der Geschworenen seiner Entscheidung zu Grunde zu legen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1430188

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