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Aktenzeichen 1804/89

Datum 07.10.1889

Leitsatz Wird der Begriff eines zusammengesetzten Warenzeichens dadurch aufgehoben, daß die Verbindung zwischen dem figürlichen Elemente und den übrigen Bestandteilen des Zeichens nur eine lose genannt werden kann? Sind bei Prüfung der Frage, ob eine widerrechtliche Nachahmung eines zusammengesetzten Warenzeichens vorliege, nur die in dem Warenzeichen enthaltene Figur oder neben derselben auch die sonstigen Bestandteile der Marke in Betracht zu ziehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C11B0078

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