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Aktenzeichen 2645/89

Datum 19.11.1889

Leitsatz Sind unter den an einer Strafthat "Beteiligten" im Sinne des §. 63 St.G.B.'s auch diejenigen Personen zu verstehen, welche ohne den zur Teilnahme nach §§. 47--49 erforderlichen Dolus durch ihr Zusammenwirken den gesetzwidrigen Erfolg herbeigeführt haben? 2. Wird die Wirksamkeit des gegen einen Beteiligten gestellten Strafantrages in betreff der anderen Beteiligten durch den Umstand beeinträchtigt, daß es nur zur Strafverfolgung gegen die anderen Beteiligten, nicht aber gegen den im Antrage benannten eines Antrages bedurfte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1160054

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