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Aktenzeichen 2181/80

Datum 29.10.1880

Leitsatz 1. Hat der Vorsitzende die Befugnis, in der Hauptverhandlung aus nicht verlesenen Schriftstücken eine Thatsache oder einen Umstand zu konstatieren? 2. Wie ist die den Geschworenen vorgelegte Hilfsfrage wegen fahrlässigen Falscheides zu fassen, und ist es zulässig, letztere aus der Hauptfrage zu ergänzen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AFAA0408

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