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Aktenzeichen 2145/80

Datum 26.10.1880

Leitsatz Giebt die bloße Anwesenheit eines bei der Sache nicht beteiligten Gerichtsvorstandes im Beratungszimmer bei der Beratung und Abstimmung des Gerichtes über Entscheidungen einen Revisionsgrund aus §. 195 G.V.G.'s?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AFA40393

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