zurück

Aktenzeichen 2076/80

Datum 19.10.1880

Leitsatz 1. Hat die Wegnahme von Feldfrüchten in gewinnsüchtiger Absicht im Sinne des §. 45 der preuß. Feldpolizeiordnung vom 1. November 1847/13. April 1856 den rechtlichen Charakter des Diebstahlsvergehens im Sinne des St.G.B.'s, sodaß darauf alle Vorschriften des St.G.B.'s über Diebstahl, also auch die Bestimmungen des §. 244 St.G.B.'s über Rückfall Anwendung finden? 2. Greift die durch §. 394 St.P.O. dem Revisionsgericht erteilte Befugnis, auf das niedrigste Maß einer nicht absolut bestimmten Strafe zu erkennen, auch da Platz, wo das Strafgesetz die Verhängung einer geringeren Strafe von dem Vorhandensein mildernder Umstände abhängig macht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF940354

Download PDF

zurück