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Aktenzeichen 1676/80

Datum 06.07.1880

Leitsatz Liegt ein Verfügen zum Nachteil des Auftraggebers von seiten des Bevollmächtigten nicht vor, wenn der Wert des vom Bevollmächtigten hingegebenen Vermögensstückes des Auftraggebers dem Verkehrswerte des Gegenstandes gleich ist, welchen der Auftraggeber dafür empfängt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF540215

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