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Aktenzeichen 1921/89
Datum 08.10.1889
Leitsatz Fällt die Hinterziehung der Nachsteuer von Branntwein unter die Strafbestimmungen der §§. 17 flg. des Gesetzes vom 24. Juni 1887?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0720399
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