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Aktenzeichen 2817/88

Datum 31.01.1889

Leitsatz 1. Hat es einer Bekanntmachung des Reichskanzlers im Reichsgesetzblatte bedurft, daß deutsche Warenzeichen, Namen und Firmen in Kuba einen Schutz genießen? 2. Bildete nach dem deutsch-spanischen Handels- und Schiffahrtsvertrage vom 30. März 1868 (N.B.G.Bl. S. 322), in Verbindung mit der Zusatzakte vom 24. Juni 1868 (N.B.G.Bl. S. 464), der gesetzliche Schutz der Marke in ihrem Heimatstaate die Voraussetzung für ihren Schutz im Gebiete des mitkontrahierenden Staates?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0500274

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