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Aktenzeichen 1141/89

Datum 21.05.1889

Leitsatz Liegt ein Verstoß gegen §. 62 G.B.G.'s vor, wenn im Geschäftsplane für den Fall einer Überlastung der ordentlichen Strafkammern eine besondere Strafkammer vorgesehen ist und diese ihren Geschäftskreis erst nachträglich vom Präsidium durch Zuweisung individuell bezeichneter Sachen erhält?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0410230

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