zurück

Aktenzeichen 571/89

Datum 08.04.1889

Leitsatz Kann der Gebrauch einer falschen Urkunde zum Zwecke der Täuschung darin gefunden werden, daß der Thäter, nachdem die Urkunde ohne seinen Willen in den Besitz der Staatsanwaltschaft gelangt ist, in einem an diese Behörde gerichteten Schreiben die Fälschung in Abrede zieht und die Urkunde als echt bezeichnet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C03C0215

Download PDF

zurück