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Aktenzeichen 137/89

Datum 26.03.1889

Leitsatz 1. Kann Bestrafung wegen Sachbeschädigung erfolgen, wenn ein Jagdberechtigter einen in seinem Reviere befindlichen fremden Hund tötet, weil er irrtümlicherweise glaubt, hierzu vermöge seines Jagdrechtes befugt zu sein? 2. Bedarf es neben der Feststellung eines solchen irrtümlichen Glaubens noch der weiteren Feststellung, daß auch kein Eventualdolus vorliege?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C03A0209

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