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Aktenzeichen 753/89

Datum 29.04.1889

Leitsatz 1. Darf zur Herstellung des Thatbestandes bandenmäßig betriebenen Schmuggels und der hierfür gesetzlich erforderlichen Dreizahl von Mitthätern auch die Mitthäterschaft solcher Personen verwertet werden, welche das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben? 2. Wann beginnt die Strafbarkeit eines auf Hinterziehung von Eingangsabgaben gerichteten Defraudationsunternehmens? Kann insbesondere dieser strafbare Beginn angenommen werden, ohne daß die in das Zollinland einzuführenden Gegenstände die Zolllinie oder Zollstätte berührt haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C0340192

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