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Aktenzeichen 174/89

Datum 11.02.1889

Leitsatz 105. Ist das Gericht gehalten, die Zulässigkeit einer in der beantragten Weise aus Rechtsgründen unzulässigen Nebenfrage nach einer anderen Richtung hin zu prüfen, und enthält es eine Verletzung des §. 296 St.P.O., wenn die abgelehnte Frage überhaupt irgendwie rechtlich zulässig werden kann? !Y!St.P.O. §§. 294. 295. 296. 297. 305.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF690400

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