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Aktenzeichen 2290/88

Datum 16.10.1888

Leitsatz 40. Beschränkt sich die Strafvorschrift in §. 33 des preußischen Gesetzes vom 1. Mai 1851/25. Mai 1873, betr. Einführung einer Klassen- 2c Steuer (G.S. 1851 S. 193, 1873 S. 213), auf den Fall einer von der Bezirkskommission zu entscheidenden Steuerreklamation, oder erstreckt sie sich auch auf den Fall einer bei der Einschätzungskommission angebrachten Remonstration? !Y!St.G.B. §. 263.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF280151

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