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Aktenzeichen 2142/87

Datum 08.11.1887

Leitsatz Findet §. 129 St.G.B.'s auf einen Verein Anwendung, welcher bei einer Reichstagswahl für einen Kandidaten Stimmen zu werben bezweckt, wenn dieser Verein vorsätzlich die landesgesetzlich vorgeschriebene Anzeige seiner Versammlungen unterläßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD5C0294

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