zurück

Aktenzeichen 2505/87

Datum 10.11.1887

Leitsatz 1. Kann auf mehr als zehnjähriges Gefängnis gegen einen noch nicht achtzehnjährigen Angeklagten auch bei dem Zusammentreffen mehrerer Handlungen, die mit zeitigen Freiheitsstrafen bedroht sind, erkannt werden? 2. Kann das höchste Maß der Freiheitsstrafen als Gesamtstrafe überschritten werden, wenn dasselbe schon durch die Höhe der für eine der konkurrierenden Strafthaten verwirkten Strafen erreicht wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD590282

Download PDF

zurück