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Aktenzeichen 1815/87

Datum 13.10.1887

Leitsatz Kann der Richter, welcher in fahrlässiger Weise im Widerspruche mit dem Gesetze auf eine sofort vollstreckbare Strafe erkannt hat, wegen Vollstreckung dieser Strafe aus §. 345 Abs. 2 St.G.B.'s verfolgt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD440221

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