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Aktenzeichen 2559/86

Datum 05.11.1886

Leitsatz 1. Kann ein einmaliges Inverkehrbringen des Gegenstandes der einem Anderen patentierten Erfindung ein gewerbsmäßiges Inverkehrbringen im Sinne des §. 4 Abs. 1 des Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (R.G.Bl. S. 501) darstellen? 2. Genügt zur Anwendung der Strafvorschrift des §. 34 des Patentgesetzes dolus eventualis? Worin besteht derselbe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC0A0034

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