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Aktenzeichen 2555/86

Datum 05.11.1886

Leitsatz Ist ein Zeitungsartikel, welcher nicht nur das in einer öffentlichen Sitzung des Reichstages Verhandelte wahrheitsgetren mitteilt, sondern auch das solchergestalt Mitgeteilte einer Besprechung unterwirft, nach Art. 22 der Verfassung des Deutschen Reiches (R.G.Bl. 1871 S. 64) von jeder Verantwortlichkeit frei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC090032

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