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Aktenzeichen 2567/86

Datum 01.11.1886

Leitsatz Ist der §. 79 St.G.B.'s oder sind die §§. 492. 494 St.P.O. zur Anwendung zu bringen, im Falle vor der nunmehr auszusprechenden Strafe mehrere Strafen erkannt worden waren, bezüglich welcher die geboten gewesene Bildung einer Gesamtstrafe nicht stattgefunden hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC080029

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