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Aktenzeichen 2561/86

Datum 28.10.1886

Leitsatz 1. Welche Auforderungen sind an die Feststellung "der Einheitlichkeit des Vorsatzes" bei dem sog. fortgesetzten Verbrechen oder Vergehen zu stellen? 2. Ist, wenn in einem früheren rechtskräftigen Urteile das Vorliegen einer Mehrheit realkonkurrierender Strafthaten festgestellt war, der später erkennende Richter befugt, auf Einstellung des Verfahrens wegen Verbrauches der Strafklage auf Grund der Annahme zu erkennen, daß die früher abgeurteilten Straffälle zusammen mit den ihm vorliegenden, den Thatbestand des nämlichen Deliktes erfüllenden, Thätigkeitsakten ein fortgesetztes Vergehen bilden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC070023

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