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Aktenzeichen 206/86

Datum 16.02.1886

Leitsatz 1. Wann liegt der in §. 36 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabakes, vom 16. Juli 1879 (R.G.Bl. S. 245) vorgesehene Fall vor, "daß der Betrag der vorenthaltenen Steuer überhaupt nicht festgestellt werden kann"? 2. Welchen Einfluß übt bei der nach §. 35 Abs. 2 des gedachten Gesetzes erfolgenden Ermittelung des vorenthaltenen Steuerbetrages der Umstand aus, daß gemäß §. 6 a. a. O. eine Ermittelung der zu vertretenden Gewichtsmenge stattgefunden hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA680346

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