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Aktenzeichen 3417/85

Datum 22.01.1886

Leitsatz Darf das erkennende Gericht nach der Verkündung des Urteiles offensichtliche Schreib- oder Fassungsfehler in der verlesenen Urteilsformel berichtigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA540267

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