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Aktenzeichen 3417/85
Datum 22.01.1886
Leitsatz Darf das erkennende Gericht nach der Verkündung des Urteiles offensichtliche Schreib- oder Fassungsfehler in der verlesenen Urteilsformel berichtigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA540267
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