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Aktenzeichen 2992/85

Datum 07.12.1885

Leitsatz Genügt die Bezugnahme auf amtliche Verhandlungen in einem Strafbescheide der Verwaltungsbehörde, um die, jene Verhandlungen enthaltenden, bei den Gerichtsakten befindlichen Aktenstücke als "herbeigeschaffte Beweismittel" anzusehen? 2. Inwieweit kann die Revision darauf gestützt werden, daß das Instanzgericht seine Befugnis verkannt habe, von Amts wegen die Vervollständigung des Beweises anzuordnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA330158

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