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Aktenzeichen 2422/85

Datum 15.10.1885

Leitsatz Inwieweit vermag für den Thatbestand unerlaubten Besitzes von Sprengstoffen die polizeiliche Genehmigung, welche dem Stellvertreter des Besitzers für den von ihm ausgeübten Gewahrsam erteilt ist, zugleich den Besitzer selbst zu schützen? 2. In welchem Verhältnisse steht §. 9 des Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen vom 9. Juni 1884 (R.G.Bl. S. 61) zu §. 367 Ziff. 5 St.G.B.'s?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA0A0022

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