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Aktenzeichen 2310/85

Datum 25.09.1885

Leitsatz Findet der §. 244 St.G.B.'s Anwendung, wenn einer der späteren Diebstähle begangen ist, nachdem zwar die Strafe des vorangegangenen Diebstahles verbüßt, jedoch bevor das bezügliche Erkenntnis rechtskräftig geworden war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA080018

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