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Aktenzeichen 2070/85

Datum 01.10.1885

Leitsatz Inwieweit können für den Thatbestand unerlaubten Besitzes von Sprengstoffen Irrtümer über den Umfang der erteilten polizeilichen Genehmigung oder über die Notwendigkeit solcher Genehmigung strafausschließend in Betracht kommen? 2. Bedingt es hierbei einen rechtlichen Unterschied, ob der fragliche Irrtum des Besitzers solcher Stoffe sich auf das Strafgesetz selbst bezieht, oder die auf Grund desselben erlassenen Ausführungsverordnungen betrifft? Sprengstoffen vom 9. Juni 1884, §§. 1. 2. 9 (R.G.Bl. S. 61).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9780398

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