zurück

Aktenzeichen 148/84

Datum 18.02.1884

Leitsatz 1. Was ist unter dem nach §. 22 des preuß. Stempelgesetzes vom 7. März 1822 (G.S. S. 57) wegen einer verwirkten Stempelstrafe verfolgbaren Inhaber einer stempelpflichtigen Vertragsurkunde zu verstehen? 2. Ist die Verfolgung des Inhabers der Urkunde auch neben der des oder der "eigentlichen Kontravenienten" statthaft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B72A0141

Download PDF

zurück