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Aktenzeichen 16/84

Datum 04.02.1884

Leitsatz 1. Ist ein Beweisantrag, welchen der Angeklagte bei seiner auf Grund des §. 232 Abs. 2. 3 St.P.O. erfolgten Vernehmung gestellt hat, als an das erkennende Gericht gebracht anzusehen, und muß daher von diesem darüber beschlossen werden? 2. Ist dieses auch dann erforderlich, wenn der in der Hauptverhandlung anwesende Vertreter des Angeklagten diesen Antrag nicht wiederholt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7270135

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