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Aktenzeichen 55/84

Datum 01.02.1884

Leitsatz 1. Kann eine Urkunde wegen ihres wahrheitswidrigen Inhaltes als "fälschlich angefertigt" oder als "falsch" im Sinne der §§. 267. 270 St.G.B.'s angesehen werden? 2. Darf eine Verurteilung erfolgen, wenn der Strafrichter die Uberzeugung gewinnt, daß notwendig entweder der Thatbestand des §. 270 oder derjenige des §. 273 St.G.B.'s vorliege, aber keine dieser Alternativen festgestellt werden kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7140068

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