zurück
Aktenzeichen 526/79
Datum 05.03.1880
Leitsatz 1. Wie ist der Brennereiverwalter, welcher mit der Absicht einer Verkürzung der Steuer undeklarierte Einmaischungen durch Andere vornehmen läßt, zu bestrafen? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist die Kontraventionsstrafe nur in dem einmaligen Betrage zu verhängen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AE7F0250
zurück